Sie können jederzeit
kostenlos über unser Formular, per Telefon oder Email
Kontakt mit uns aufnehmen.
Die Kosten für die anwaltliche Beratung und Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einem vereinbarten Stundenhonorar.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bearbeiten wir für Sie kostenlos die Deckungsschutzanfrage zur Kostenübernahme.
Bei Vermögenslosigkeit oder geringem Einkommen können Sie beim Amtsgericht über die Rechtsantragstelle einen Beratungshilfeschein beantragen. Für das gerichtliche Verfahren besteht die Möglichkeit Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zu erhalten.
Die genaue Höhe der im Falle einer außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Vertretung zu erwartenden Gebühren, werden wir Ihnen im Rahmen einer Erstberatung gerne persönlich näher erläutern. Wir informieren Sie hierbei auch gerne über Ihr persönliches Vergütungsmodell.